Ausgangssituation

Die Beziehungen zwischen deutschsprachiger Mehrheit und slowenischsprachiger Minderheit in Kärnten sind seit Jahrzehnten gespannt.
Dieses gespannte Verhältnis kommt im so genannten „Ortstafelkonflikt“ zum Ausdruck: Obwohl der österreichische Staatsvertrag von 1955 den Artikel VII enthält, der für die Kärntner Slowenen eine Reihe von Minderheitenrechte festlegt, und dazu gehören gemischtsprachige Ortstafeln in Orten mit mehr als 10% slowenischsprachigem Bevölkerungs-anteil, konnten in vielen Gemeinden bis heute keine slowenischen Ortsbezeichnungen implementiert werden. Zwar versuchte die Regierung Kreisky 1972, also rund 20 Jahre nach dem Staatsvertrag, durch die Verabschiedung eines Gesetzes über die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in den entsprechenden Kärntner Gemeinden, das aus Wiener Sicht leidige Problem endlich aus der Welt zu schaffen. Die Folge war aber der so genannte „Kärntner Ortstafelsturm“: Es kam zu Tumulten in Südkärnten, an denen sich nicht nur nationale Kärntner Kreise beteiligten, zweisprachige Ortstafeln wurden ausgerissen.
Bis heute, mehr als 30 Jahre später, ist der Konflikt nicht gelöst; es gibt zwar zweisprachige Ortstafeln, über die Anzahl wird jedoch nach wie vor erbittert gestritten.
Dieser emotionalisierte Zustand kann nur mit den historischen kollektiv-traumatischen Erfahrungen der beiden Volksgruppen erklärt werden: Im November 1918 ist der Erste Weltkrieg zu Ende und die Donaumonarchie zerfällt. Truppen des neu entstandenen Königreichs Jugoslawiens marschieren in das gemischtsprachige Südkärntner Gebiet ein und rücken bis Klagenfurt/Celovec vor. Da sich die österreichische Bundesregierung ohnmächtig zeigt, formieren sich lokale Kärntner militärische Verbände, denen es in Kämpfen gelingt, die jugoslawischen Truppen zurückzudrängen. Im Friedensvertrag von St. Germain werden Teile Kärntens Jugoslawien sowie Italien angeschlossen, es verbleiben jedoch slowenischsprachige Gebiete, in denen 1920 eine Volksabstimmung durchgeführt wird, in der sich die Kärntner Slowenen mehrheitlich für den Verbleib bei Österreich aussprechen. Es wird ihnen vor dem Volksentscheid Autonomie zugesagt, wenig wird danach eingehalten. Die weiteren dramatischen Ereignisse in diesem Raum passieren im Gefolge der nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich (ab März 1938) und dem Einmarsch der Hitlertruppen in Jugoslawien 1941. Nach diesem Einmarsch werden nordwestliche Teile des heutigen Sloweniens in das deutsche Reichsgebiet eingegliedert. Dagegen formiert sich Widerstand auf jugoslawischer Seite und es beginnt ein Partisanenkampf in diesem Slowenisch-Kärntner-Steirischen Grenzgebiet, der erhebliche Nazitruppen bindet. Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs 1945 dringen wieder jugoslawische Truppen in Kärnten ein und beanspruchen Südkärntner Gebiete. Vor allem der energische diplomatische Widerstand Großbritanniens verhindert eine Gebietsabtretung, die über die Grenzen von St. Germain hinausgeht, die jedoch als Forderung Jugoslawiens bis zum Bruch mit Moskau 1948 offiziell bestehen bleibt.
Die Erinnerungen an den „Abwehrkampf“ in Kärnten, beziehungsweise der „Kampf um die Nordgrenze“ in Slowenien werden bis heute mythifiziert und glorifiziert. Und die Volksgruppen schreiben sich auch heute noch die Stereotypen vom „deutschen Nazi“ bzw. „ Titopartisanen“ zu.
In mehr als 50 Jahren ist es nicht gelungen, Artikel VII des Staatsvertrages umzusetzen. Das Recht scheint an seine Grenzen zu stoßen. Deshalb zielt das vorliegende Projekt darauf ab, ergänzend zu möglichen juristischen Initiativen durch Dialoge auf allen Ebenen neue emotionale und in weiterer Folge kognitive Zugänge zu Problemen rund um den „Volksgruppenkonflikt“ in Kärnten zu erschließen.